
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel:
Der Berater bietet Beratung im Bereich der Optimierung von Zahlungsdienstkosten an. Der Kunde, der vorliegend nicht als Verbraucher, sondern ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, beauftragt den Berater durch die vorliegende Vereinbarung mit der Analyse der bestehenden Zahlungsmöglichkeiten für Kunden, um anschließend Einsparmöglichkeiten für den Kunden zu erzielen/aufzuzeigen/nachzuweisen. In diesem Zusammenhang regeln die Parteien folgendes:
§ 1 Inhalt des Auftrags
Der Berater wird auf vereinbarter Basis für den gewerblichen Kunden tätig. Der Berater analysiert die Kosten des Kunden für Zahlungsdienstleister und Zahlungssysteme in den 12 Monaten vor dem Beratungstermin. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Berater alternative Zahlungsdienstleister oder Zahlungssysteme, die für den Kunden kostengünstiger sind. Im Vordergrund stehen Kosteneinsparungen, Sicherheit und Conversion-Rate-Steigerung. Darüber hinaus wird bei der Integration der Zahlungsdienstleister beraten. Der Kunde beauftragt den Berater in diesem Zusammenhang, Verhandlungen mit Zahlungsdienstleistern im Namen und Auftrag des Kunden zu führen.
§ 2 Höhe der Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der aufgeführten Preistabelle und ist vor Beratungsbeginn fällig, sofern in den Kommentaren oben nichts anderes vermerkt ist.
§ 3 Anspruch auf die Vergütung / Fälligkeit der Vergütung
Der Anspruch auf die Vergütung des Beraters entsteht mit der tatsächlichen Implementierung des empfohlenen Zahlungsdienstleisters/Zahlungssystems. Dieser Vergütungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob die Implementierung durch den Berater betreut und begleitet wird oder ob der Auftraggeber den empfohlenen Zahlungsdienstleister/Zahlungssystem selbständig implementiert oder anderweitig beauftragt.
§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Beraters keine Änderungen im Bereich der Zahlungsdienstleistungen selbstständig vorzunehmen, die in den Tätigkeitsbereich des Beraters fallen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Berater sämtliche Informationen über die Kosten von Zahlungsdienstleistern/Zahlungssystemen für die 12 Monate vor dem ersten Beratungstermin und vor Implementierung des empfohlenen Zahlungsdienstleisters/Zahlungssystems zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Zweck der Beratung weder selbst noch durch Dritte in sonstiger Weise zu verfolgen.
§ 5 Rechte und Pflichten des Beraters
Der Berater darf von der Richtigkeit der vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Unterlagen ausgehen und ist nicht verpflichtet, diese zu prüfen.
Der Berater ist berechtigt, bei der Auftragsabwicklung Dritte (insbesondere Zahlungsdienstleister und Kooperationspartner) einzuschalten. Er verpflichtet sich, sowohl den Dritten als auch den eingesetzten Mitarbeitern die vertrauliche Behandlung der erhaltenen Informationen aufzuerlegen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken soll eine angemessene Regelung treten, die unter Vermeidung des Unwirksamkeitsgrundes dem Zweck der weggefallenen Bestimmung unter Berücksichtigung des Gesamtsinns des Vertrages möglichst nahe kommt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Beraters.

