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Nutzungsbedingungen

Einleitung

Der Berater bietet Beratung im Bereich der Optimierung von Zahlungskosten an. Der Kunde, der in diesem Fall nicht als Verbraucher, sondern ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt, beauftragt den Berater mit diesem Vertrag, die bestehenden Zahlungsmöglichkeiten für Kunden zu analysieren, um anschließend Einsparungsmöglichkeiten für den Kunden zu ermitteln/aufzuzeigen/nachzuweisen. In diesem Zusammenhang regeln die Parteien Folgendes:

§ 1 Inhalt des Auftrags

Der Berater wird beauftragt, auf vereinbarter Basis für den gewerblichen Kunden tätig zu werden. Der Berater analysiert die Kosten des Kunden für Zahlungsdienstleister und Zahlungssysteme in den 12 Monaten vor dem Beratungstermin. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Berater alternative Zahlungsdienstleister oder Zahlungssysteme, die für den Kunden kostengünstiger sind. Der Fokus liegt auf Kosteneinsparungen, Sicherheit und Steigerung der Konversionsrate. Zudem erfolgt eine Beratung zur Integration der Zahlungsdienstleister. Der Kunde beauftragt den Berater in diesem Zusammenhang, Verhandlungen mit Zahlungsdienstleistern im Namen und im Auftrag des Kunden zu führen.


 
§ 2 Höhe der Vergütung

Die Vergütung wird wie in der angegebenen Preistabelle festgelegt und ist fällig, bevor die Beratung beginnt, sofern nichts anderes in den obigen Kommentaren erwähnt wird.

 

§ 3 Anspruch auf Vergütung / Fälligkeit der Vergütung

Der Anspruch auf die Vergütung des Beraters entsteht mit der tatsächlichen Implementierung des empfohlenen Zahlungsdienstleisters/Zahlungssystems. Dieser Vergütungsanspruch entsteht unabhängig davon, ob die Implementierung durch den Berater überwacht und begleitet wird oder ob der Kunde den empfohlenen Zahlungsdienstleister/das Zahlungssystem selbständig implementiert oder auf andere Weise beauftragt.



§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

Der Kunde verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Beraters keine eigenständigen Änderungen im Bereich der Zahlungsdienste vorzunehmen, die in den Tätigkeitsbereich des Beraters fallen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Berater alle Informationen über die Kosten der Zahlungsdienstleister/Zahlungssysteme für die 12 Monate vor dem ersten Beratungstermin und vor der Implementierung des empfohlenen Zahlungsdienstleisters/Zahlungssystems zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, das Ziel der betreffenden Beratung nicht selbst oder durch Dritte auf andere Weise zu verfolgen.



§ 5 Rechte und Pflichten des Beraters

 Der Berater darf davon ausgehen, dass die vom Kunden bereitgestellten Informationen und Unterlagen korrekt sind und ist nicht verpflichtet, diese zu überprüfen. Der Berater ist berechtigt, Dritte (insbesondere Zahlungsdienstleister und Kooperationspartner) in die Auftragsbearbeitung einzubeziehen. Er verpflichtet sich, sowohl den Dritten als auch den eingesetzten Mitarbeitern die vertrauliche Behandlung der erhaltenen Informationen aufzuerlegen.

 
§ 6 Schlussklauseln
 
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung etwaiger Lücken im Vertrag soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie diesen Punkt bedacht hätten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Beraters.

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